AGB

    1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Kursen, Workshops, Seminaren, Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: Kurse) der Veranstalterin Anett August unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Kurses.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen, insbesondere die Kursbuchung, zwischen Hebamme Anett August  (im folgenden Hebamme genannt) und der Patientin/Kursteilnehmerin bzw. derem Partner (im folgenden Teilnehmerin genannt) in Form eines Behandlungs- oder Dienstleistungsvertrages (im folgenden Vertrag genannt), soweit nicht zwischen den Parteien Abweichendes vereinbart wurde.

1.3. Anett August ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Kurse.

  1. BETREIBER DER WEBSEITE UND VERTRAGSPARTNER

Ihr Vertragspartner ist
Anett August
Böblinger Straße 35
70178 Stuttgart

Telefon: +49 (0)176 97 32 36 24
E-Mail: hebamme.anettaugust@gmail.com

  1. ANGEBOT, ANNAHME, VERTRAGSSCHLUSS

3.1. Die Beschreibung der Kurse, Einzelcoachings, Angebote auf der Internetwebseite stellen ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Durch Anklicken des Buttons „Ich will dabei sein/ Buchen“ bzw. Ausfüllen der erforderlichen Daten im Anmeldeformular gibt die Teilnehmerin eine verbindliche Annahme des im Anmeldeformular genannten Angebotes ab (Annahme).

3.3. Das Zusenden des ausgefüllten Anmeldeformulars im PFD-Format bzw. die Buchung via Hebamio (hier nach Rückbestätigung seitens der Hebamme) stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.4. Nach Annahme der Anmeldung durch die Hebamme erhält die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

3.5. Der Inhalt des Kaufvertrages richtet sich nach dem Inhalt der Bestell-/Anmeldebestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.6 Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Annahmeerklärung durch die Hebamme, so ist ein Kurs nicht zustande gekommen. Ein Schadensersatzanspruch der Teilnehmerin besteht nicht.

 

  1. INHALT DES VERTRAGS

4.1 Die Hebamme erbringt ihre Dienste gegenüber der Teilnehmerin, indem sie dieser Kenntnisse und Fähigkeiten in Form von Kursen vermittelt. Die jeweiligen Kursinhalte sind deren Beschreibung zu entnehmen.

4.2 Die Kurse finden statt in den Räumlichkeiten von Yogaloft Süd, Pelargusstraße 1/1, 70180 Stuttgart.

4.3 In Zeiten der Covid19-Pandemie behält die Hebamme es sich vor, Kurse digital live zu übertragen, wenn Bestimmungen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene es erfordern.

 

  1. RECHTE UND PFLICHTEN DER TEILNEHMERIN

5.1. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, im Bestellvorgang ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Änderungen ihrer Daten, etwa der E-Mail-Adresse, des Namens, der Adresse, der Telefonnummer, insbesondere der Krankenversicherungsdaten, zeitnah mitzuteilen.

5.2 Die Teilnehmerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt für Kursteilnehmerinnen, wenn die Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung jederzeit zu beenden, wenn Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft angegeben oder Therapiemaßnahmen nicht umgesetzt werden.

5.3 Die Teilnahme am Kurs setzt normale, schwangerschaftsadäquate psychische und physische Belastbarkeit voraus. Im Falle von Komplikationen im Schwangerschafts-/ Wochenbettverlauf ist die Teilnehmerin dazu  angehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

5.4 Die Teilnehmerin ist dazu angehalten, sowohl die Hebamme als auch eine ggf. notwendige Vertretungsperson vor Beginn des Kurses über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

5.5 Die Teilnehmerin ist zu einer aktiven Mitwirkung am Kurs nicht verpflichtet.

 

  1. RECHTE UND PFLICHTEN DER HEBAMME

6.1. Der Umfang der von der Hebamme zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Kurses bzw. der gebuchten Leistung. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet die Hebamme nicht.

6.2 Die Hebamme ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Kurses abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Kurses nicht verändert werden.

6.3. Die Hebamme ist berechtigt, der Teilnehmerin einige Wochen vor Kursbeginn eine Informationsemail mit den zusammengefassten Informationen bzgl. des gebuchten Kurses zuzusenden. In dieser E-Mail wird auch mitgeteilt, ob Materialien von der Teilnehmerin selbst mitzubringen sind oder am Veranstaltungsort vorhanden sind.

6.4. Die Hebamme ist berechtigt, andere Lehrpersonen für die Durchführung des Kurses einzusetzen, wenn der angekündigte Lehrer aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat, ausfällt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder Verhinderung der angekündigten Lehrperson.

 

  1. RÜCKTRITT VOR KURSANTRITT/ STORNIERUNGSKOSTEN

7.1 Die Teilnehmerin kann vor Kursbeginn jederzeit gegenüber der Hebamme den Vertrag stornieren. Die Stornierung muss zwingend schriftlich erfolgen.

7.2 Die Teilnehmerin kann unter Zahlung einer Entschädigung jederzeit vor Beginn des Kurses vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der Teilnehmerin wie folgt berechnet:

  • bis 90 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kaufpreises (Kursgebühr Schwangere + ggf. Partnergebühr + ggf. Servicepauschale)
  • 89 Tage bis 29 Tage vor Kursbeginn: 80 % des Kaufpreises
  • 28 Tage bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100 % des Kaufpreises

 

  1. ERSATZTEILNEHMER

Die Teilnehmerin kann bis zum Beginn des gebuchten Kurses einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro fällig. Die Hebamme kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Kurs nicht genügt oder inländische/ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Die Teilnehmerin und die Ersatzteilnehmerin haften gegenüber der Hebamme als Gesamtschuldner.

 

  1. BENDIGUNG DES KURSVERTRAGES/ KÜNDIGUNG

9.1 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

9.2 Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Teilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Teilnehmerin nicht teilgenommen hat.

9.3 Versäumte Kursstunden werden von der Teilnehmerin selbst getragen. Es gilt dann die Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg als vereinbart, sowohl für die Schwangere als auch für den/ die teilnehmende/n Partner/in.

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte (Ausnahme: stationärer Krankenhausaufenthalt oder Geburt).

9.4 Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

 

10. UNVORHERGESEHENE EREIGNISSE

10.1 Muss ein Kurs aus dringenden, unvorhergesehenen Gründen, welche die Hebamme nicht zu vertreten hat, seitens der Hebamme abgesagt werden, werden alle Kursteilnehmer so bald wie möglich informiert.

Dies ist insbesondere dann der Fall wenn, bei Verhinderung durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson den Kurs übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Kurses gefährdet oder beeinträchtigt.

Der ausgefallene Kurs wird nachgeholt. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

10.2 Die Hebamme behält sich vor, aus dringenden Gründen Kursstunden zu verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt rechtzeitig.

 

  1. KOSTENERSTATTUNG DURCH DIE GESTZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

11.1 Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

11.2 Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen und der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage dient hierbei die Hebammen-Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

 

  1. KOSTENERSTATTUNG DURCH DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

12.1 Die Gebühr für privat versicherte Teilnehmerinnen richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

12.2 Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen.

12.3 Die Kursteilnehmerin klärt im Voraus den Erstattungsumfang für Hebammenleistungen mit der Versicherung/ Beihilfestelle ab.

 

  1. HAFTUNG

12.1 Eine Haftung für durch die Hebamme verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder ein Personenschaden vorliegt.

12.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Ist oder wird eine Regelung dieses Vertrages unwirksam, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich bei der Vertragsabwicklung zeigen sollte, dass einzelne Bestimmungen undurchführbar sind.

 

  1. DATENSCHUTZ

Im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder bzw. ggf. die des Partners von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung/ Betreuung notwendigen medizinischen Befunde.

Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Qualitätssicherung der Leistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Teilnehmerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.